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| Satzung des KC-Plan-B |
§ 1 |
Name und Gründung
Der Kegelclub trägt den Namen "Plan-B" und
ist irgendwann Anfang 2009 gegründet worden.
Plan-B beinhaltet bisher die Namen:
- Brinkschulte
- Bridges
- Baumeister
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§ 2
| Abwesenheit
Wer unentschuldigt fehlt, zahlt den Durchschnitt des Kegelabends plus Grundgebühr.
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§ 3
| verspätetes Erscheinen
Wer entschuldigt verspätet zum Kegeln erscheint, kommt mit einem blauen Auge davon. Wer unentschuldigt verspätet erscheint, bezahlt einen zu dem Zeitpunkt festgelegten Beitrag in die Kasse.
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§ 4
| Schuhe
Wer seine Turnschuhe vergisst, kommt um unseren Kegel nicht herum und muss einen Obulus, der auch kurzfristig von den anwesenden Kegelbrüdern festgesetz werden kann, einzahlen.
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§ 5
| Mitgliedskegel
- Sofern vorhanden -
Diese Minikegel wurden an alle Mitglieder ausgehändigt und müssen am jeweiligen Kegelabend am Mann sein.
Bei Verstoß: 1 Euro in die Kasse
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§ 6
| Austritt
Clubmitglieder, die vorzeitig austreten (gilt nicht für Toilettenbenutzung), haben keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich aus der Kasse.
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§ 7
| Gültigkeit der Satzung/ Aufnahme neuer Mitglieder
Satzungsänderungen benötigen eine Zustimmung von über 75% der am Tag der Änderung anwesenden Kegler.
Die Aufnahme neuer Mitglieder wird einstimmig beschlossen. Aufnahmemöglichkeit besteht nur wenn der Nachname des neuen Keglers oder deren Partners mit einem B beginnt. Neue Mitglieder werden erst aufgenommen, wenn sie mehrmals Gastkegler waren.
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§ 8
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Gastkegler
Gastkegler müssen die vollen Prämien zahlen, haben aber gleichzeitig keinen Anspruch auf Vergütung.
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§ 9
| Alle Neune
Wenn ein Kegelbruder alle Neune wirft, muss der Vorstand sofort und in deutlicher Lautstärke den Spruch "ein dreifaches gut Holz" anstimmen. Wenn der Vorstand nicht zugegen ist, tritt automatisch sein Stellvertreter in Aktion.
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§ 10
| Verhaltensregeln
Es darf gelacht, geweint, geflucht und geschrien werden. Trinken soll man in Massen und auch der Verzehr von Speisen ist erlaubt.
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| © KC-PLAN-B |
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